(*) bis Vollendung des 18. Lebensjahres, danach Erwachsenenbeitrag. Ausnahmen nur gegen Nachweis.
Inhaber des „Bonn-Ausweises“, erhalten eine Ermäßigung von 20%
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er ist nur mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats zulässig. ( §4 Abs. 4 der Vereinssatzung )